Zu Inhalt springen

Hinweise zum Elektrogesetz

Elektro- und Elektronikgeräte: Das müssen private Haushalte beachten.

Bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sind viele Vorgaben zu beachten. Diese sind im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) detailliert aufgeführt. Die wichtigsten Anforderungen werden im Folgenden erklärt.

  • Altgeräte getrennt erfassen
    Mit dem Begriff Altgeräte werden Elektro- und Elektronikgeräte bezeichnet, die unbrauchbar geworden sind und entsorgt werden müssen. Die Altgeräte müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden und dürfen nicht in den unsortierten Siedlungsabfall gelangen. Insbesondere der Hausmüll ist nicht zur Entsorgung von Altgeräten geeignet, sondern die speziellen Sammel- und Rückgabestellen.
  • Akkus und Batterien  
    Im Regelfall müssen die Besitzer von Altgeräten nicht-festverbaute Akkumulatoren und Batterien vor der fachgerechten Entsorgung der Altgeräte aus diesen entfernen und einer Sammelstelle für eben diese Akkus und Batterien zuführen.
  • Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
    Zur Entsorgung von Altgeräten aus privaten Haushalten stehen Sammelstellen zur Verfügung, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern betrieben werden. Des Weiteren gibt es mit den Bestimmungen des ElektroG konforme Rücknahmestellen, die von den Herstellern oder den Vertreibern von Elektro- und Elektronikgeräten eingerichtet wurden. Ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen ist im Internet unter diesem Link verfügbar: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
  • Hinweis zum Datenschutz
    In vielen Altgeräten sind sensible personenbezogene Daten enthalten. Dies trifft insbesondere auf IT-Geräte wie beispielsweise Smartphones und Computer zu. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle personenbezogenen Daten vor Abgabe bei den Entsorgungsstellen gelöscht haben, denn jeder Endnutzer ist dafür selbst verantwortlich.
  • Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne“
    Auf allen Elektro- und Elektronikgeräten befindet sich ein Symbol, das eine durchgestrichene Mülltonne zeigt. Dieses ist ein Hinweis darauf, dass das betreffende Gerät nicht im unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden darf, sondern getrennt davon entsorgt werden muss, wenn seine Lebensdauer beendet ist. 

    • Hinweis zur Vermeidung von Abfall
      Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich gemeinsam in der Richtlinie 2008/98/EU darauf geeinigt, dass Maßnahmen der Abfallvermeidung vorrangig vor den Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung zu behandeln sind. Als geeignete Maßnahmen der Abfallvermeidung in Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte wird insbesondere die Verlängerung der Lebensdauer angesehen, indem defekte Geräte repariert und der Weiterverkauf von funktionstüchtigen gebrauchten Geräten angeregt wird, anstatt sie zu entsorgen. Das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes, an dem die Länder beteiligt sind, und weitere Informationen dazu können unter dem folgenden Link im Internet aufgerufen werden: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/